MiCAR Krypto Regulierung
Voraussichtlich ab dem dritten Quartal in 2024 wird EU-weit die neue Verordnung #MiCAR gelten. Ziel ist es, einheitliche Regeln und Standards für den Handel und die Verwahrung, sowie weiterer Dienstleistungen für #Krypto-#Assets in der #EU zu schaffen.
Um unsere Leistungen bei #IT4Funds auf die Zukunft auszurichten, beobachten wir ganz genau, welche Systeme und Tools für (Krypto-) Finanzdienstleister hier zukünftig eine Rolle spielen werden und welche Vorschriften #MiCAR hier vorsieht, damit wir den Betrieb und die Einführung jener Lösungen bestmöglich begleiten können.
🛡️ Allgemein bekannt (und nicht neu) ist, dass Finanzdienstleister auch im Krypto-Bereich sicherstellen müssen, dass ihre IT-Systeme und -Infrastruktur angemessene Sicherheitsmaßnahmen bieten, um die #Vertraulichkeit, #Integrität und #Verfügbarkeit von Daten und Systemen zu gewährleisten. Dazu gehören z.B. #Verschlüsselungsverfahren, #Firewall-Systeme, #Zugangskontrollen und regelmäßige #Sicherheitsaudits.
📈 Spannend ist, dass Finanzdienstleister ein angemessenes Risikomanagement etablieren müssen, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Assets zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Dazu gehört auch die Durchführung von regelmäßigen #Risikobewertungen und die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur #Risikominimierung.
Hier ergeben sich interessante Möglichkeiten für die Anbieter von #Risikomanagement-Software und Co.
📊 Auch zu den Themen #Reporting und #Meldepflichten macht die #MiCAR entsprechende Vorgaben. Hier geht es insbesondere um die Bereiche #Transparenz hinsichtlich Kosten und Gebühren, sowie der #Compliance im Bereich #Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wir sind gespannt, wie sich die Software-Landschaft hinsichtlich der neuen Anforderungen entwickeln wird und halten Sie hierzu auf dem Laufenden!